Bevor Sie ein Gesuch an die Kantensprung Stiftung richten, stellen Sie sicher, dass Ihr Vorhaben mit dem Stiftungszweck übeinstimmt (vgl. Stiftungszweck & Schwerpunkte).
Die Kantensprung Stiftung unterstützt in erster Linie gemeinnützige Projekte in Form von Spenden, Darlehen oder Beteiligungen. Bitte beachten Sie, dass ihre Organisation im gemeinnützig im steuerrechtlichen Sinne, also steuerbefreit, sein muss.
Nicht unterstützt werden:
- Einzelpersonen (z.B. Stipendien, Weiterbildungen etc.)
- Organisationen, Projekte und Anlässe mit kommerziellem
Hintergrund (z.B. Firmengründungen, -jubiläen)
- Seminare, Symposien, Vorträge oder Kongresse
- nachträgliche Finanzierungen von Projekten und Vorhaben
- Publikationen und Studien
Gesuche nehmen wir jederzeit entgegen. Bitte verwenden Sie für Ihr Gesuch das Eingabeformular (s.u.) mit Beilagen, Plänen und Bildern.
Über Ihr Gesuch entscheidet der Stiftungsrat. Im Jahr 2020 finden drei Sitzungen statt:
17. März 2020
17. Juni 2020
21. Oktober 2020
Um Ihr Gesuch an der jeweiligen Sitzung behandeln zu können, muss es spätestens zwei Wochen (im März drei Wochen) zuvor eingehen.
Es gelten also folgende Eingabetermine:
03. März 2020
03. Juni 2020
14. Oktober 2020
In dringenden Fällen können Zirkularbeschlüsse gefällt werden.
Senden sie ihr Gesuch an folgende Adresse: mirjam.wicki@kantensprung-stiftung.ch
Kantensprung Stiftung, Dornacherstrasse 192, CH 4053 Basel